Höchst- und Mindestsätze 2026
- Höchstsatz Grundbetrag: 78,77 €/Tag (≈ 2.363 €/Monat)
- Familienzuschlag: 0,97 €/Tag pro unterhaltspflichtigem Familienmitglied
- Geringfügigkeitsgrenze 2026: 551,10 €/Monat — darunter kein ALG-Anspruch aus dieser Beschäftigung
- Maximum mit Familienzuschlag: 80 % des Netto-Tageseinkommens
Bezugsdauer-Staffelung
- 20 Wochen (Standard): bei 52 Beschäftigungswochen in letzten 24 Monaten
- 30 Wochen: bei 156 Wochen Beschäftigung in letzten 5 Jahren
- 39 Wochen: ab 40 Jahren + 312 Wochen Beschäftigung in letzten 10 Jahren
- 52 Wochen: ab 50 Jahren + 468 Wochen Beschäftigung in letzten 15 Jahren
- 78 Wochen: nach beruflicher Rehabilitationsmaßnahme
Notstandshilfe folgt nach ALG-Ende: ca. 92–95 % des ALG, zeitlich unbegrenzt — aber mit Anrechnung von Vermögen und Partnereinkommen.
Wichtig: Zuverdienst-Einschränkung ab 2026
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde der geringfügige Zuverdienst zum ALG ab 01.01.2026 massiv eingeschränkt. Konkret darfst du in den meisten Fällen nicht mehr nebenbei arbeiten, ohne deinen Anspruch zu gefährden. Vor jeder Nebenbeschäftigung mit dem AMS klären.
Verwandte Rechner
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