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Richtwerte gültig ab 01.04.2026 · Quelle: Mietervereinigung

Mietzins-Rechner Österreich 2026

Was kostet meine Altbau-Wohnung laut Richtwert? Berechne die gesetzlich zulässige Hauptmiete für deine Wohnung — mit den aktuellen Richtwerten 2026 für alle 9 Bundesländer.

Lage & Ausstattung (Zu- bzw. Abschläge)

Wichtig: das sind Richtwerte aus Standardfällen. Die genaue Bemessung von Lagezuschlägen erfolgt im Streitfall durch Schlichtungsstelle oder Gericht.

Zulässige Hauptmiete
— € / Monat
basis: — €/m² ×
Pro m² gesamt
— € / m²
Zu-/Abschläge: ±0 %
Hinweis: Das ist die zulässige Nettohauptmiete. Zusätzlich kommen Betriebskosten, ggf. Heizung, 10 % USt und (bei Neuvermietung) eine Ablöse. Bruttomiete ist also typischerweise +30–50 % höher.

Wichtig: Gilt nur für Altbau-Wohnungen unter Vollanwendung MRG (Baubewilligung vor 1953, keine geförderte Wohnung). Neubau, geförderte Wohnungen und Eigentumswohnungen unterliegen freier Vereinbarung. Verbindliche Überprüfung: Mietervereinigung Österreichs.

Richtwerte 2026 im Überblick (gültig ab 1. April 2026)

BundeslandRichtwert / m²
Burgenland6,15 €
Kärnten7,89 €
Niederösterreich6,92 €
Oberösterreich7,30 €
Salzburg9,31 €
Steiermark9,30 €
Tirol8,22 €
Vorarlberg10,35 €
Wien6,74 €

Anpassung 2026 war gesetzlich auf max. +1 % begrenzt (Erhöhungsbremse). In bestehenden Verträgen wirksam ab Mai 2026 — nur, wenn der Vermieter sie aktiv einfordert.

Schritt-für-Schritt-Anleitung bei zu hoher Miete

  1. Mietvertrag prüfen: Ist die Wohnung im Vollanwendungsbereich MRG?
  2. Richtwert + plausible Zuschläge gegen tatsächliche Miete halten
  3. Bei Differenz: kostenlose Erstberatung bei der Mietervereinigung Österreichs
  4. Mietzinsüberprüfung bei der zuständigen Schlichtungsstelle (in Wien: MA 50) — kostenlos
  5. Rückforderung möglich für die letzten 3 Jahre

Quellen

Häufige Fragen

Was ist der Richtwertmietzins? +
Der Richtwertmietzins regelt die maximal zulässige Miete für Altbau-Wohnungen (Baujahr vor 1953) in Vollanwendung des MRG. Er gilt pro Quadratmeter Nutzfläche und wird jährlich vom Justizministerium angepasst — orientiert am Verbraucherpreisindex.
Welche Wohnungen fallen unter den Richtwertmietzins? +
Altbau-Wohnungen, deren Hauptmiete dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt — typischerweise Wohnungen in Gebäuden mit Baubewilligung vor 8. Mai 1945, sofern keine Förderung vorliegt. Neubauten (Bauwilligung ab 1953), geförderte Wohnungen, Eigentumswohnungen und Wohnungen unter 30 m² mit befristetem Vertrag fallen NICHT darunter.
Was sind Zu- und Abschläge? +
Der Richtwert ist nur ein Basiswert. Je nach Lage, Ausstattung (Lift, Balkon, Modernisierung) und Erhaltungszustand kommen Zuschläge dazu — in Wien typisch 25–60 % zum Lagezuschlag plus 10–20 % für Ausstattung. Bei mangelhaften Wohnungen Abschläge. Befristungsabschlag: 25 % bei befristeten Mietverträgen.
Was ändert sich 2026? +
Nach 2 Jahren Aussetzung (2024 + 2025) gibt es ab 1. April 2026 erstmals wieder eine gesetzliche Valorisierung der Richtwerte — jedoch mit einer Erhöhungsbremse von max. 1 %. In bestehenden Verträgen darf die Erhöhung frühestens ab Mai 2026 wirksam werden, und das nur, wenn der Vermieter sie auch fristgerecht einfordert.
Ich zahle deutlich mehr als der Richtwert — was tun? +
Mietzinsüberprüfung bei der Schlichtungsstelle (Wien: MA 50) oder Bezirksgericht. Frist: 3 Jahre ab Mietbeginn bzw. ab jeder Mietzinserhöhung. Eine kostenlose Erstberatung gibt es bei der Mietervereinigung Österreichs.
Gilt das auch für freie Mietzinse? +
Nein. Freie Mietzinse (Vollanwendung MRG-frei: Neubau ab 1953, Reihenhäuser, befristete Wohnungen <30 m²) sind frei verhandelbar — kein Richtwertschutz.