Was ist die KESt? +
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine pauschale Endbesteuerung auf Kapitalerträge in Österreich. Sie deckt die gesamte Einkommensteuer auf diese Erträge ab — du musst sie nicht zusätzlich in der ESt-Erklärung angeben (wenn ein inländischer Broker einbehält).
Welche Steuersätze gelten 2026? +
Standard 27,5 % auf Aktien-/ETF-Gewinne, Dividenden, Anleihen, verbriefte Derivate und Kryptowährungen (Neubestand). 25 % auf Sparbuch-/Bankguthaben-Zinsen. Beide Sätze sind seit Jahren stabil — keine Änderung 2026.
Was ist mit ausländischen Brokern (z.B. Trade Republic, Interactive Brokers)? +
Bei ausländischen Brokern wird die KESt nicht automatisch einbehalten — du musst Gewinne in deiner Steuererklärung (FinanzOnline) selbst angeben. Der Steuersatz bleibt aber gleich (27,5 %). Inländische Broker mit KESt-Abfuhrpflicht: Easybank, DADAT, FlatEX (FlatEX Österreich), Hello bank, Erste Bank usw.
Krypto-Altbestand — was bedeutet das? +
Kryptowährungen, die VOR dem 28. Februar 2021 gekauft wurden, gelten als "Altbestand". Wurden sie über 1 Jahr gehalten, sind Veräußerungsgewinne komplett steuerfrei (alte Spekulationsfrist-Regel). Käufe ab 1. März 2021 fallen unter die neue Regel: 27,5 % KESt, Haltefrist spielt keine Rolle mehr.
Kann ich Verluste gegenrechnen? +
Ja, aber nur innerhalb desselben Kalenderjahres und nur mit anderen KESt-pflichtigen Erträgen (z.B. Aktien-Verlust gegen ETF-Gewinn). Ein Verlustvortrag in das nächste Jahr ist nicht möglich. Bei mehreren Depots musst du das über FinanzOnline machen.
Gilt KESt auch für Gold und physische Sachwerte? +
Nein. Physisches Gold (Münzen, Barren) ist nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei verkaufbar (alte Spekulationsfrist-Regel gilt). Gleiches für Sammlerstücke, Oldtimer. Aber: Gold-ETFs und Gold-Zertifikate unterliegen voller KESt (27,5 %), unabhängig von der Haltedauer.