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Stand 01.01.2026 · Quelle: BMF

Pendlerpauschale-Rechner Österreich 2026

Schnelle Schätzung deiner Pendlerpauschale und des Pendlereuro nach den aktuellen Werten 2026. Berechnung läuft komplett im Browser — kein Upload, keine Anmeldung.

km

Tatsächliche Wegstrecke (z. B. Routenplaner), nicht Luftlinie.

011 = voll22
Sind öffentliche Verkehrsmittel zumutbar?

„Unzumutbar" laut BMF z. B.: keine ÖV-Verbindung, Wegzeit über 2,5 h, körperliche Behinderung, Nachtarbeit ohne ÖV. BMF prüft im Pendlerrechner.

Pendlerpauschale (Freibetrag)
— € / Monat
— € / Jahr
Pendlereuro (Absetzbetrag)
— € / Jahr
6 €/km × Entfernung × Aliquotierung
So setzt sich das zusammen:

Hinweis: Diese Berechnung ist eine Schätzung auf Basis der Pauschalbeträge 2026. Verbindliche Werte liefert ausschließlich der offizielle Pendlerrechner des BMF. Bei der Lohnverrechnung zählt das Ergebnis des BMF-Rechners.

Was die Pendlerpauschale wirklich bringt

Die Pendlerpauschale ist ein Freibetrag — sie reduziert dein steuerpflichtiges Einkommen. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt also von deinem Grenzsteuersatz ab:

  • Bei 30 % Grenzsteuersatz sparst du ca. 30 % der Pendlerpauschale an Lohnsteuer
  • Bei 40 % entsprechend mehr
  • Bei einem Jahres-Brutto unter 13.539 € (steuerfrei) bringt die PP keine direkte Ersparnis — aber Negativsteuer ist möglich

Der Pendlereuro ist hingegen ein Absetzbetrag: Er wird 1:1 von der Lohnsteuer abgezogen. Bei 50 km und voller Aliquotierung sind das ab 2026 satte 300 €/Jahr, die direkt in deiner Tasche landen.

Tipp: Steuerersparnis genau berechnen

Die Pendlerpauschale reduziert nur dein steuerpflichtiges Einkommen — wie viel sie dir tatsächlich an Lohnsteuer spart, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Mit dem Brutto-Netto-Rechner 2026 kannst du das konkret durchrechnen: setze einfach den Pendlerpauschalen-Schalter an und gib die oben berechneten Werte ein.

Werte 2026 im Überblick

Kleine Pendlerpauschale (öffentliche Verkehrsmittel zumutbar)

  • ab 20 km: 58 €/Monat (696 €/Jahr)
  • ab 40 km: 113 €/Monat (1.356 €/Jahr)
  • ab 60 km: 168 €/Monat (2.016 €/Jahr)

Große Pendlerpauschale (öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar)

  • ab 2 km: 31 €/Monat (372 €/Jahr)
  • ab 20 km: 123 €/Monat (1.476 €/Jahr)
  • ab 40 km: 214 €/Monat (2.568 €/Jahr)
  • ab 60 km: 306 €/Monat (3.672 €/Jahr)

Pendlereuro 2026

6 € pro km der einfachen Entfernung pro Jahr (verdreifacht von 2 € in 2025).

Aliquotierung nach Pendeltagen pro Monat

  • ≥ 11 Tage/Monat: 100 %
  • 8–10 Tage/Monat: 2/3
  • 4–7 Tage/Monat: 1/3
  • ≤ 3 Tage/Monat: kein Anspruch

Quellen & weiterführende Links

Häufige Fragen

Was ist die Pendlerpauschale? +
Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag in Österreich, der die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abdeckt. Sie reduziert dein steuerpflichtiges Einkommen — du bekommst also nicht den vollen Betrag ausbezahlt, sondern sparst Lohnsteuer in Höhe deines persönlichen Grenzsteuersatzes auf diesen Betrag (üblicherweise 30–48 %).
Wann bekomme ich die kleine, wann die große Pendlerpauschale? +
Die kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn dein Arbeitsweg mindestens 20 km beträgt und die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf mindestens dem halben Weg möglich und zumutbar ist. Die große Pendlerpauschale gilt ab 2 km, wenn öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar sind (z. B. keine Verbindung, mehr als 2,5 Stunden Anfahrt, körperliche Behinderung).
Was hat sich für 2026 geändert? +
Der Pendlereuro wurde ab 1. Jänner 2026 von 2 € auf 6 € pro km der einfachen Entfernung pro Jahr verdreifacht. Die Beträge der Pendlerpauschale wurden ebenfalls erhöht. Der Verkehrsabsetzbetrag stieg auf 496 €/Jahr (erhöhter VAB für Pendler mit Niedrigeinkommen auf 853 €/Jahr).
Was bedeutet die Aliquotierung nach Tagen pro Monat? +
Pendelst du an mindestens 11 Tagen pro Monat zur Arbeit, bekommst du die volle Pendlerpauschale. Bei 8–10 Tagen sind es zwei Drittel, bei 4–7 Tagen ein Drittel. Bei weniger als 4 Tagen pro Monat steht keine Pendlerpauschale zu. Der Pendlereuro wird im selben Verhältnis aliquotiert.
Wie mache ich die Pendlerpauschale geltend? +
Du füllst das Formular L 34 (offiziell „Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros") aus und gibst es deinem Arbeitgeber. Dieser berücksichtigt sie monatlich im Lohnzettel. Falls du sie unterjährig nicht geltend gemacht hast, kannst du sie in der Arbeitnehmerveranlagung (FinanzOnline) nachträglich einreichen.
Ist der BMF-Pendlerrechner verbindlich, dieser hier nicht? +
Korrekt. Verbindliche Werte ergeben sich erst aus dem offiziellen Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (pendlerrechner.bmf.gv.at), der deine konkrete Strecke und Wegzeit prüft. Dieser Rechner hier ist eine schnelle Schätzung auf Basis der gesetzlichen Pauschalbeträge.